AGB

Mit der Anmeldung und Registrierung unter www.cavinnash.at, www.topversteigerung.at, www.cavinnash.de, www.cavinnash.com und www.top-versteigerung.at anerkennt der Bieter und Käufer die nachfolgenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen der Cavinnash Handelsgesellschaft mbH, FN 285868w (im Folgenden: Cavinnash) und gelten diese auch ausdrücklich für Verkäufe, die nicht im Rahmen einer Versteigerung  erfolgen:

  1. Bewegliche Gegenstände aller Art werden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung von Cavinnash oder kommissionsweise oder vermittlungsweise, das heißt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers von Cavinnash in- und außerhalb ihrer Geschäftsräumlichkeiten, im Internet oder unter Zuhilfenahme eines anderen Vertriebsmittels in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Besichtigung durch den Käufer befinden. Der Käufer anerkennt, dass jegliche Reklamation hinsichtlich des Zustandes der Fahrnisse ausgeschlossen ist.
  2. Die Auswahl des Versteigerungsortes und -termins obliegt Cavinnash. Die Besichtigungstermine der zu ersteigernden Fahrnisse bestimmt Cavinnash und macht diese auf ihrer Homepage publik. Jeder Kaufinteressent hat die Möglichkeit anlässlich der Besichtigungszeiten die Beschaffenheit und den Zustand der Fahrnisse zu überprüfen.
  3. Zwischen Cavinnash und dem Einbringer der Fahrnisse wird vereinbart, dass an allen vom Einbringer der Cavinnash übergebenen Fahrnissen Cavinnash ein Pfandrecht eingeräumt wird, und zwar für alle gegenwärtigen und künftigen, bedingten und befristeten und noch nicht fälligen Forderungen, die der Cavinnash aus allen mit dem Einbringer geschlossenen Rechtsgeschäften zustehen. Cavinnash ist in diesem Zusammenhang berechtigt, ohne weitere Verständigung den Pfandgegenstand einzuziehen, zu verwerten und sich aus dem Verwertungserlös zu befriedigen.
  4. Cavinnash ist berechtigt, die Übernahme von Fahrnissen ohne Angabe von Gründen abzulehnen und aus wichtigen Gründen bestimmte Gegenstände von der Versteigerung vor Erteilung des Zuschlags zurückzuziehen oder Positionen zusammenzufassen.
  5. Cavinnash übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder verdeckte Mängel, sonstige Schäden, Folgeschäden oder besondere Eigenschaften der Fahrnisse und sichert zu, dass die Auflistung und Beschreibung der Fahrnisse sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt, jedoch unverbindlich sind.
  6. Die bei den Fahrnissen der jeweiligen Online-Versteigerung angeführte Beschreibung samt technischen Daten, Baujahr-, Maß- oder Gewichtsangaben ist unverbindlich und wird von Cavinnash im eigenen Namen vorgenommen. Diese Beschreibung samt Angaben stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar und übernimmt Cavinnash für diese Angaben und auch für vom Einbringer zur Verfügung gestellte Beschreibungen und Angaben keine Haftung, insbesondere auch nicht nach §§ 1299 f ABGB (Sachverständigenhaftung).
  7. Die Höhe des Mindestgebotes der einzelnen Fahrnisse wird von Cavinnash nach freiem Ermessen festgelegt und ausgewiesen oder mit dem Einbringer der Fahrnisse kann vereinbart werden, dass ein Gegenstand nicht unter einem Mindestpreis verkauft wird.
  8. Der Auftrag zur Versteigerung kann von Cavinnash aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich oder mündlich aufgekündigt werden. Als ein solcher wichtiger Grund gilt, wenn
    • die Durchführung der Versteigerung aus rechtlichen, moralischen, ethischen oder gesellschaftspolitischen Gründen unmöglich oder für Cavinnash unzumutbar ist,
    • Zweifel an der erforderlichen Verfügungsbefugnis des Einbringers bestehen,
    • oder der Einbringer falsche Angaben über seine Identität, die Fahrnisse oder deren Herkunft und sonstige geschäftsrelevante Umstände macht.
      Für den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund ist Cavinnash berechtigt, die Zurückziehungsgebühr in Höhe des vierfachen festgesetzten Nettoausrufpreises zu verrechnen.
  9. Für außerhalb von Geschäftsräumen von Verbrauchern mit Cavinnash geschlossenen Verträgen, bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt den Betrag von EUR 50,00 überschreitet, kommt dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss/Inbesitznahme der Waren, je nachdem welcher Zeitpunkt früher eintritt, zu.
  10. Grundsätzlich wird bei den Online-Versteigerungen nach der fortlaufenden Nummer der Fahrnisse versteigert. In Einzelfällen behält sich Cavinnash das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern und Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen.
  11. Jedes Gebot kann von Cavinnash ohne Angaben von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag unter Vorbehalt erfolgen oder aber verweigert werden. Mit der Abgabe des Gebotes bestätigt der Käufer, dass er die Fahrnisse besichtigt und sich der Übereinstimmung mit der Beschreibung vergewissert hat.
  12. Den Zuschlag erhält der höchstbietende Käufer; bei Vor-Ort-Versteigerungen nachdem das Gebot des Käufers von Cavinnash dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich ein- und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet Cavinnash bei Vor-Ort-Versteigerungen, wer den Zuschlag unter den bietenden Käufern erhält. Bei Online-Versteigerungen gilt der Zuschlag zum Auktionsende an den Meistbietenden als erteilt, sofern gesonderte Versteigerungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann Cavinnash neu ausbieten. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung von Cavinnash.
  13. Cavinnash ist berechtigt, bei Versteigerungen mitzubieten und Gegenstände durch Selbsteintritt zu erwerben.
  14. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der bei den einzelnen Fahrnissen angegebenen Versteigerungsgebühr und der Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Bei Positionen, bei denen laut § 24 UStG idgF eine Differenzbesteuerung in Anspruch genommen wird, werden 22% Versteigerungsgebühr verrechnet.
  15. Der Kaufpreis der ersteigerten Fahrnisse ist sofort nach Zuschlagserteilung zur Zahlung fällig. Die Zahlung des Kaufpreises einschließlich der Gebühren, Steuern und Abgaben muss bei Abholung entweder in bar erfolgen oder durch eine bestätigte unwiderrufliche Überweisung einer inländischen Bank an Cavinnash nachgewiesen werden.
  16. Werden ersteigerte Fahrnisse vom Käufer oder einem von ihm beauftragten Spediteur nicht innerhalb der angegebenen Abholfrist abgeholt, ist Cavinnash berechtigt, Kosten für den Abbau von netto EUR 45,00 pro Stunde, das Verpackungsmaterial nach Aufwand, den Transport mit EUR 0,42 pro Kilometer und die Einlagerung bis zur Abholung von wöchentlich netto EUR 6,00 pro Quadratmeter Lagerfläche in Rechnung zu stellen und sind diese Kosten in bar vor der Abholung an Cavinnash zu zahlen. Werden die ersteigerten Fahrnisse nicht innerhalb der angegebenen Abholfrist abgeholt, ist Cavinnash weiters berechtigt, die Fahrnisse auf alleinige Kosten und Gefahr des Käufers der Wiederversteigerung zuzuführen. In diesem Fall gilt der Rücktritt vom Kaufvertrag durch Cavinnash als vereinbart und fällt dem säumigen Käufer neben den zuvor angeführten Kosten und Lagerungsgebühren bis zur Wiederversteigerung auch die Stornogebühr von 30 % des festgesetzten Nettozuschlagspreises zur Last.
  17. Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen aus dem mit Cavinnash geschlossenen Kaufvertrag über die ersteigerten Fahrnisse somit nicht oder nicht vollständig, und ist der Käufer trotz Zahlungs- und Abholaufforderung von Cavinnash innerhalb der eingeräumten Frist säumig, ist Cavinnash für sich und den Einbringer weiters berechtigt,
      • auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen und den Käufer neben der Kaufpreiszahlung zur Zahlung aller Verzugszinsen, Kosten und Aufwendungen (insbesondere wie in Punkt 16. vorgesehen) einschließlich der Rechtsvertretungskosten zur Durchsetzung der Erfüllung des Kaufvertrages durch Cavinnash zu verpflichten, oder
      • vom Kaufvertrag zurückzutreten und behält sich Cavinnash für diesen Fall für sich und den Einbringer vor, vom Käufer den Ersatz des gesamten eingetretenen Schadens, insbesondere der angefallenen Gebühren, Spesen, Aufwendungen und Mindererlöse oder Ausfälle an geringeren Kaufpreisen samt aller Kosten und Aufwendungen (insbesondere wie in Punkt 16. vorgesehen) und der Rechtsvertretungskosten zu verlangen, oder
      • den Gegenstand auf Rechnung des Käufers wiederzuversteigern und fallen dem Käufer der Ersatz des gesamten eingetretenen Schadens, insbesondere der angefallenen Gebühren, Spesen, Aufwendungen und Mindererlöse oder Ausfälle an geringeren Kaufpreisen samt aller Kosten und Aufwendungen (insbesondere wie in Punkt 16. vorgesehen) und der Rechtsvertretungskosten zur Last.

    In diesem Fall ist Cavinnash berechtigt, alle Zahlungen des Käufers auf diese offenen Forderungen anzurechnen.

  18. Der Käufer kann den von ihm zu zahlenden Kaufpreis samt Gebühren, Steuern und Abgaben gegenüber Cavinnash nicht mit allfälligen Gegenforderungen aufrechnen, außer diese Gegenforderungen wurden von Cavinnash ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
  19. Dem Käufer steht auch kein Zurückbehaltungsrecht aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften mit Cavinnash zu.
  20. Die ersteigerten Fahrnisse gelten mit Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl, Vandalismus und Einbruchsdiebstahl auf den Käufer übergehen.Dies trifft auch und insbesondere für das Zubehör zu. Das Eigentum geht jedoch erst nach      vollständiger Bezahlung – in bar oder mit bestätigter Überweisung einer inländischen Bank – auf den Käufer über.
  21. Erst nach vollständiger Bezahlung oder dem Nachweis der unwiderruflich durchgeführten Überweisung des Kaufpreises erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Fahrnisse durch Mitarbeiter von Cavinnash, wobei sich die Preise für die ersteigerten Fahrnisse ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen verstehen. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Käufer für alle Folgekosten (siehe Punkt 16. und folgende).
  22. Die Verpackung und der Versand der Fahrnisse erfolgt auf alleinige Gefahr und Kosten des Käufers.
  23. Der Käufer verzichtet auf das Recht, den Kauf wegen Irrtums, laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte), Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder aus einem sonstigen Grund anzufechten oder rückgängig zu machen. Der Käufer erklärt den wahren Wert der von ihm ersteigerten Fahrnisse zu kennen.
  24. Ansprüche des Käufers welcher Art auch immer, die den Kaufpreis, die Beschaffenheit oder den Zustand der ersteigerten Fahrnisse betreffen, sowie Schadenersatzansprüche und Schäden, die durch Naturereignisse oder höhere Gewalt entstehen oder für Schäden, die sich als Folge längerer Lagerung ergeben und für Schäden infolge einer Kündigung durch Cavinnash sind gegenüber Cavinnash und deren Mitarbeitern ausgeschlossen, sofern bei Kaufverträgen mit Privatpersonen, die als Konsumenten im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes anzusehen sind, darüberhinausgehende Ansprüche nicht in einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten eines Mitarbeiters von Cavinnash begründet sind.
  25. Cavinnash übernimmt auch bei Vermittlungsverkäufen keinerlei Haftung und leistet keine Gewähr.
  26. Weiters haftet Cavinnash dem Einbringer eines zu versteigernden Gegenstandes nur vom Zeitpunkt der Übernahme des Gegenstandes bis zur Zuschlagserteilung und nur bis zur Höhe des Nettoausrufpreises, ausgenommen davon sind aber alle jene Fahrnisse, die Cavinnash für den Einbringer in einer Versteigerung (Auftragsversteigerung), die auch online erfolgen kann und bei der die Fahrnisse bis zur Abholung durch den Käufer beim Einbringer verbleiben, im Namen des Einbringers und auf Rechnung von Cavinnash versteigern lässt.
    Für den Fall dieser ausnahmsweisen Haftung ersetzt Cavinnash lediglich den Nettoausrufpreis und bei Beschädigungen der Fahrnisse nur die Wertminderung.
  27. Für Unfälle während der Besichtigung, Vor-Ort-Versteigerung und Abholung wird von Cavinnash keine Haftung übernommen. Das Inbetriebnehmen von Geräten vor Ort ist strengstens untersagt. Eltern haften während der Besichtigung, Vor-Ort-Versteigerung und Abholung für ihre Kinder.
  28. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc., die auf das Verschulden des Käufers zurückzuführen sind, haftet der Käufer alleine.
  29. Ein Käufer, der im Auftrag eines anderen dritten Käufers Fahrnisse ersteigert, haftet neben diesem persönlich und zur ungeteilten Hand.
  30. Sollte es im Anschluss an eine Vor-Ort-Versteigerung zu einem freihändigen Verkauf oder einer Online-Versteigerung oder im Anschluss an eine Online-Versteigerung zu einer Nachversteigerung kommen, gelten für diesen Verkauf und diese Nachversteigerung die gleichen angeführten Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen und ist Cavinnash berechtigt, die Ausrufpreise und Mindestgebote der Fahrnisse herabzusetzen.
  31. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung von Cavinnash erstellte und dem Käufer per Email übermittelte Rechnungen bedürfen der Überprüfung durch den Käufer und hat dieser Cavinnash allfällige Korrekturen umgehend schriftlich mitzuteilen. Nach Abholung der ersteigerten Fahrnisse durch den Käufer werden Rechnungskorrekturen von Cavinnash nicht mehr vorgenommen.
  32. Spätestens 14 Werktage nach Ende der Abholfrist wird Cavinnash gegenüber dem Einbringer abrechnen und den Nettoversteigerungserlös abzüglich der vereinbarten Versteigerungsprovision zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (ausgenommen bei Differenzbesteuerung, bei der keine Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe anfällt) überweisen und eine umsatzsteuergerechte Rechnung ausstellen und übermitteln. Für den Fall der Beanstandung durch den Einbringer ist Cavinnash berechtigt, bis zur endgültigen rechtswirksamen Klärung der Beanstandung den zuvor genannten Versteigerungserlös zurückzubehalten.
  33. Lieferungen der Cavinnash an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in einem Land der Europäischen Union erfolgen nur nach Vorlage und Überprüfung der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) umsatzsteuerfrei.
  34. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Adressdaten des Käufers zum Zweck der Buchhaltung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Information sowie der erleichterten Abwicklung zukünftiger Versteigerungen von Cavinnash gespeichert werden, Cavinnash aber Personendaten ohne Zustimmung des Käufers nicht bekannt- und weitergibt, soweit dem keine gesetzliche Auskunftspflicht entgegensteht oder Ansprüche Dritter auf den ersteigerten Gegenstand geltend gemacht werden.In diesem Zusammenhang stimmt der Kunde der Zusendung von Werbematerial und Newsletter von Cavinnash ausdrücklich zu.Werden der Name, die Adresse oder Email-Adresse vom Käufer unrichtig angegeben oder Änderungen Cavinnash nicht bekanntgegeben, hat der Käufer den sich daraus ergebenden Schaden selbst zu tragen und der Cavinnash zu ersetzen. Zustellungen der Cavinnash erfolgen an die vom Käufer zuletzt angegeben Adresse und gelten damit als wirksam zugestellt, auch wenn sich der Käufer nicht mehr an dieser Adresse aufhalten sollte.
  35. Für die Ausstellung einer Bieterkarte bei einer Vor-Ort-Versteigerung ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises verpflichtend.
  36. Mündliche Nebenabreden, soweit diese nicht schriftlich fixiert und der jeweils anderen Seite zur Kenntnis gebracht werden, haben keine Gültigkeit.
  37. Das Mitbieten bei Online- sowie Vor-Ort-Versteigerungen ist nur volljährigen geschäftsfähigen Personen gestattet.
  38. Cavinnash übernimmt keine Haftung bei eventuellen Ausfällen der Online-Versteigerungsplattform, hervorgerufen durch Serverausfall, Umweltkatastrophen oder Ähnlichem.
  39. Erfüllungsort ist 9020 Klagenfurt am Wörthersee und wird als Gerichtsstand das sachlich und örtlich zuständige Gericht in 9020 Klagenfurt am Wörthersee vereinbart. Für Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts vereinbart.

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