Gutachten Tätigkeitsbereiche

Gutachten Tätigkeitsbereiche

Als allg. beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sind wir in folgenden Fachgebieten eingetragen:

54.01 Fachgebiet Juwelen, Edelmetalle, Edelsteine

Der Aufgabenbereich der Sachverständigen aus dieser Fachgruppe beinhaltet laut österreichischen Fachverband folgende Inhalte:

  • Wertgutachten für alle Schätzzwecke
  • Insolvenzbewertung
  • Echtheitsbestimmungen
  • Qualitätsbestimmungen
  • Feingehaltsbestimmungen von Edelmetallen
  • Feststellen von Manipulationen und Behandlungen
  • Schadensbewertung
  • Gutachten für gerichtliche und außergerichtliche Streitfragen
  • Fachspezifische Beratungen

60.97 Fachgebiet Technisch–kommerzielle Bewertung von Maschinen, Anlagen, Geräten, Instrumenten

Wir bewerten für Sie technische Anlagen sowie Maschinen, Werkzeuge, Instrumente und Geräte und erstellen Gutachten in diesen Bereich. Grundlage sind der tatsächlich vorgefundene technische Zustand und die technisch sinnvolle Restlebensdauer. Wir überprüfen, ob Anlagen und Maschinen oder die Betriebs- und Geschäftsausstattung dem Stand der Technik und ihren bilanziell ausgewiesenen Beträgen entsprechen. Je nach Zweck der Bewertung ermitteln wir den Zeit-, Verkehrs- und Restwert – neutral und objektiv.

84.60 Fachgruppe Handel (Altwaren), Fachgebiet Alt- und Gebrauchtwarenhandel (Schätzung von Gebrauchsgegenständen und Wohnungsinhalten)

Wir erstellen Gutachten für Wohnungsinhalten sowie für Alt- und Gebrauchtwaren aus Geschäften und Betrieben. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir den Marktwert gebrauchter Waren zu einem bestimmten Zeitpunkt. Mit den ermittelten Werten erhalten Sie in übersichtlicher und verständlicher Form einen Überblick darüber welches Wertpotenzial Ihre Gebrauchtwaren aus Geschäften, Betrieben, Wohnungen, etc. zum Bewertungsstichtag aufweisen:

  • Schätzung von Fahrnissen im Zuge von Verlassenschaftsverfahren und Delogierungen
  • Schätzungen von Wohnungsinhalten im Zuge von Ablösen
  • Kurzgutachten: Schätzung vor Ort
  • Schätzung von Inhalten für Versicherungen nach Einbrüchen, Wasserschäden, Bränden usw
  • Schätzung von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen
  • Für Insolvenzverwalter den Liquidations- und Fortführungswert (Verkehrswerte)
  • Für Banken den Beleihungswert als Grundlage für Finanzierungs- und Sicherheitenverträge
  • Für Unternehmen bei Betriebsaufspaltung, Finanzierung, Unternehmensnachfolge oder Liquidation
  • Für Bezirks- und Landgerichte in Gerichtsverfahren
  • Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer den Teilwert zu Abschreibungszwecken

Wo andere aufhören, fängt unsere Arbeit an!